Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ermittelnDas Arbeitsamt unterstützt Mitarbeiter, die nicht voll arbeiten
Bei Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt. Für den Netto-Verdienstausfall gibt es vom Arbeitsamt das Kurzarbeitergeld.
Lässt der Auftragseingang nach und können die normalen Löhne nicht mehr ohne Probleme bezahlt werden, greifen viele Unternehmen zum Instrument der Kurzarbeit. Bei Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt. Somit hat der Arbeitgeber während der Kurzarbeitszeit geringere Personalkosten. Allerdings muss er auch von dem Entgelt, das er nicht bezahlen muss, die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, und zwar in voller Höhe, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, mit Ausnahme der Beiträge für die Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung). Zahlung von KurzarbeitergeldWährend der Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur die verkürzte Arbeitszeit bezahlt. Demzufolge hat der Mitarbeiter während der Kurzarbeit ein entsprechend geringeres Bruttoentgelt. Allerdings erhält der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit für seinen Netto-Verdienstausfall das Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird ebenfalls vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Arbeitgeber bekommt das ausgezahlte Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt zurück. Einen Antrag auf Zahlung von Kurzarbeitergeld muss der Arbeitnehmer nicht stellen. Die Abwicklung des Kurzarbeitergeldes erfolgt vielmehr ausschließlich durch den Arbeitgeber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, das Kurzarbeitergeld kostenlos zu berechnen und das Kurzarbeitergeld an die Arbeitnehmer auszuzahlen. Berechnungsgrundlagen für das KurzarbeitergeldDie Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Anspruchszeitraum. Das ist der Unterschiedsbetrag - die sogenannte Nettoentgeltdifferenz - zwischen
Das Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Kalendermonat bei Vollarbeit erzielt hätte. Da dieses Nettoentgelt immer auch von dem jeweiligen Krankenkassenbeitrag abhängig ist, wird es pauschaliert. Diese pauschalen Nettoentgelte werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in einer sogenannten Leistungsentgeltverordnung erlassen. Nach dieser Methode wird auch das Nettoentgelt aus dem verkürzten Bruttoentgelt, das sogenannte Istentgelt, errechnet. Die Differenz aus diesen beiden Werten, die sogenannte Nettoentgeltdifferenz, ist die Bemessungsgrundlage des Kurzarbeitergeldes. Höhe des KurzarbeitergeldesDas Kurzarbeitergeld beträgt 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz für
Für alle übrigen Arbeitnehmer beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Zur Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes stellt die Agentur für Arbeit eine „Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes“ zur Verfügung, aus der bei dem jeweiligen Bruttoarbeitsentgelt (Soll- und Istentgelt) die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte unter Berücksichtigung der Leistungssätze und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte abgelesen werden können. Eintragungen auf der LohnsteuerkarteFür die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes sind grundsätzlich die im jeweiligen Kalendermonat auf der Lohnsteuerkarte vorgenommenen Eintragungen über die Lohnsteuerklasse und über den Kinderfreibetrag maßgebend. Wird eine Eintragung zu einem späteren Zeitraum geändert, so ist die Änderung für einen bereits abgerechneten Kalendermonat unbeachtlich. Das Kurzarbeitergeld wird nach dem höheren Leistungssatz 1 gewährt, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von mindestens 0,5 eingetragen ist. Für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Berufsausbildung) auf Antrag durch das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag eingetragen werden. Weiterführende Informationen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden man auf der Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Der Artikel Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ermitteln in Recht in Bildung & Beruf unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor des Artikels Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ermitteln ist Michael Konetzny.
Ähnliche Artikel
Ähnliche Themen
Schlagworte
Mehr in Bildung & Karriere
|